Mittagstisch Lunch & Time

Samstag, 19. Mai 2012

  • Menü

    Eintopf

    Kleine Suppe
    * * *
    Erbseneintopf mit Bockwurst
    * * *
    Mini-Dessert

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Nichtraucher-Hotel

Wir sind ein Nichtraucher-Hotel

Hotel zur Post Wihel im bergischen Land nrw, nichtraucher-Hotel

Raucherbereich
exkl. in der Poststube

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AGBs Hotel zur Post Wiehl

Geschäftsbedingungen für Leistungen der Hotel zur Post GmbH und der Historischen Holstein’s Mühle

  1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur die Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz, Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassende Leistungserbringung). Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch. Das Hotel kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung der Hotels. 1. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen.
  2. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. die Einführung einer Getränkesteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer.
  3. Individuell zahlende Gäste haben sofort bar netto Kasse zu zahlen. Sämtliche Gastkonten sind wöchentlich zahlbar.
  4. Das Hotel akzeptiert folgende Kreditkarten: Diners, Visa, American Express. Aber nur bei Beträgen, die weder einer Provisionsforderung noch einem verbilligten Sonderpreis unterliegen. Das Hotel ist im Einzelfalle berechtigt, Devisen und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 10% erhoben. Schecks werden nicht akzeptiert !.
  5. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ab Abzugseintritt ist die Rechnung mit 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von Euro 5,00 geschuldet. Für eine nachträgliche Rechnungsumänderung (Adresse etc.) nach vorheriger Versendung der vorgenannten, wird jedes mal eine Bearbeitungsgebühr von EURO 30,00 geschuldet !.
  6. Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Gummersbach.
  7. Bei abgeschlossen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann (Reservierungen), erlischt das Rücktrittsrecht - auch für den Kunden, der Reiseveranstalter ist -wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt wurde. Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.
  8. Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10%; bei allein bestellten Speisen und Getränken 40%; bei Pauschalvereinbarung (Unterkunft plus Verpflegung in einer Summe) 25% des vereinbarten Preises. Für die sonstige Leistungserbringung, d.h. gebuchte Leistungen außer den in Satz 2 genannten Hotelleistungen, insbesondere Miete (Raum, Bereitstellungskosten, etc.) vereinbarte Umsätze von Speisen und Getränken bei einer Veranstaltung etc., bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Hotels auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels sowie dem Anhang dieser Geschäftsbedingungen; ersparte Aufwendungen bei der sonstigen Leistungserbringung sind damit abgegolten.
  9. Bei gemeinsamen Essen (Menü oder Büffets) muss der Veranstalter dem Hotel drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl angeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel in jedem Falle in Rechnung gestellt.
  10. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 23 Uhr hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.
  11. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.
  12. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von den §§701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung, Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist abgesehen von den §§701 ff. BGB - beitragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 3 Monate gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
  13. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadensersatz zusteht.
  14. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Grundsätzlich ist es in unseren Häusern ausdrücklich verboten Feuerwerkskörper, Teelichter, Wunderkerzen etc. abzubrennen. Alle von den Kunden eingebrachte Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden.
  15. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
  16. Der Kunde verpflichtet sich das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/ oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/ oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen, in diesem Fall gelten Ziff. 9 der allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.
  17. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:°° Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11:°° Uhr geräumt sein. Eine spätere Abreise als 11°° Uhr erfordert die Absprache mit dem Empfang am Vorabend: bei Abreise bis 15°° Uhr wird der halbe, bei Abreise nach 15°° Uhr wird der volle Zimmerpreis berechnet. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:°° Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in andere Objekten zu bemühen.
  18. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hotel und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten/Korkgeld möglich.
  19. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel in vollem Umfange für, durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste, verursachte Schäden an Gebäude und Inventar, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist.
  20. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements werden nicht rückvergütet.
  21. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Einbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenanspruchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
  22. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen; Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
  23. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 1 Monat.
  24. Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch auch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
  25. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.

 

Anhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Anspruch des Hotels für die sonstige Leistungserbringung gem. Ziff. 10 dieser Bedingungen beträgt z.Zt.:

Abbestellung Kalendertag) vor der Veranstaltung Anspruch des Hotels
a) über 22 Tage  Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt, das Hotel kann anderweitig vermieten.
b) 15. bis zum 21. Tag  Berechnung der Miete
c) 8. bis zum 14. Tag Berechnung der Miete und Ersatz von 50%
des entgangenen Umsatzes (z.B. Speisen + Getränke); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt:
Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl 
d) bis zum 7. Tag  Berechnung der Miete und Ersatz von 75% des entgangenen Umsatzes (z.B. Speisen + Getränke); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt: Mindest-Menüpreis x Personenzahl



Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels gemäß Ziff. 1. Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, daß dem Hotel durch die Nichtinanspruchnahme der Leistung kein oder ein niedrigerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

Kontakt

Hotel zur Post Wiehl

Hauptstr. 8-10

51674 Wiehl

Tel: 02262 - 790-0

Fax: 02262 - 925 95

Öffnungszeiten

Hotel zur Post Wiehl

Rezeption 6.30 - 22.30 Uhr

Nachtportier 22.30 - 6.30 Uhr

Restaurant

11.30 - 14.30 Uhr

17.30 - 22.00 Uhr

Poststube

11.30 - 24.00 Uhr

Holstein´s Mühle

Die - Fr  11.00 - 18.00 Uhr

Sa/So  10.00 - 18.00 Uhr

Montag Ruhetag